Vertragsbedingungen SBF See | SBF Binnen | Funk
(1) Das Team der Bootsfahrschule Bielefeld freut sich über Ihre Teilnahme und sichert Ihnen eine umfassende, über das reine Prüfungswissen hinausgehende Ausbildung zu. Voraussetzung für einen erfolgreichen Prüfungsabschluss ist in erheblichem Maße Ihre Mitarbeit und eine regelmäßige Teilnahme an den Kursterminen. Insbesondere die Aufarbeitung der behandelten Themenabschnitte im Heimstudium, sowie das eigenständige Erarbeiten der Prüfungsfragen sind maßgeblich für den Prüfungserfolg.
(2) Bei einem Lehrgangsabbruch durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Etwaige bis dahin entrichtete Prüfungsgebühren werden zu 50% erstattet, sofern noch nicht an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.
(3) Die Anmeldungen zu den Prüfungen erfolgt durch die Bootsfahrschule Bielefeld geschlossen für die jeweilige Kursgruppe. Einzelprüfungstermine können nur durch den Teilnehmer selbst bei der entsprechenden Prüfungskommission beantragt werden.
(4) Die Zulassung zur Prüfung kann nur erfolgen, wenn die geforderten Unterlagen (Kopie Führerschein, Lichtbilder, Anmeldeformular etc.) spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Seminarleiter eingereicht werden. Die Schule wiederum hat, sofern vom Teilnehmer fristgerecht erhalten, rechtzeitig vor der Prüfung alle Unterlagen gesammelt an die jeweilige Prüfungskommission einzureichen.
(5) Die Lehrgangsgebühren sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Gleiches gilt für Bücher und andere Lehrmittel. Ratenzahlungen sind nur nach vorheriger Abspreche möglich.
(6) Die genannten Prüfungsgebühren verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die Prüfende Behörde bzw. durch den prüfenden Verband.
(7) Wird ein Lehrgang durch die Schule abgebrochen, werden die anteiligen Gebühren selbstverständlich zurückerstattet. Bei kompletter Absage eines Lehrganges durch die Schule, werden die entrichteten Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers oder Dritter sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
(8) Eine Haftung für Personen- und Sachschäden, einschließlich Regressansprüche und Vermögensschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen, gleiches gilt für Prüfungen und von der Schule empfohlene externe Lehrgänge.
(9) Die im Unterricht verwendeten Arbeitsblätter, Vorlagen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
(10) Höhere Gewalt entbindet beide Parteien aus der Erfüllung des Vertrages.
(11) Bei weniger als 4 Teilnehmern findet ein Kurs nicht statt. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Bielefeld.